Liebe Leser*innen
Die Spatzen pfeifen's vom Dach
Hartz Vier - BVerfG kippt teilweise Sanktionen
In Deutschland ist noch niemand verhungert?

Wie es zu diesem Urteil kam
Dafür hat sich ein Mann fast zu tode gehungert. [1 down]
- Andere,
nicht so
starke
Persönlichkeiten,
haben den Kampf verloren.
Vor Ort Report
Im Außenbereich hatte das Aufgebot an Interessenten seine Grenzen. Dafür, dass es sich um eine so wichtige Entscheidung für unser Land handelte, waren unter 100 Leute zugegen, wenn man Kameraleute und die Polizei miteinbezieht. Von ihnen waren mehr anwesend als Betroffene.
Ein Grüppchen von Sozialpädagoginnen machten ihre Sichtweise mit Schildern deutlich, dass Sanktionen abgeschafft gehören.
Die Linke war mit einem kleinen Stand vertreten. Vertreter anderer Parteien konnten nicht ausgemacht werden. Die wollten sich keine nassen Füße holen, obwohl der Himmel keinen Anlass zum Weinen sah.
Die Spannung war deutlich, es blieb aber alles ausgesprochen friedlich, dass nicht mal einer von den anwesenden Polizeihunden, einen Grund zum Ohrenspitzen gehabt hätte.
Nach etwa einer Stunde wurde die Nachricht überbracht, dass ab sofort 60 % und 100 % Sanktionen gekippt wurden.
Nachteile:
Dies gilt vorerst auch nur für Menschen über 25
- Alle Jüngeren dürfen weiterhin nach Strich und Faden gegängelt werden
- 30 % Kürzungen sind weiterhin zulässig.
Wegen der 10 % für Meldeversäumnisse wurde eh nicht verhandelt. - Keine rückwirkende Aufhebung rechtswirksamer Bescheide.
Positiv:
- Das Urteil gilt ab Urteilsverkündung
- Alle Bescheide zuvor, die noch nicht rechtskräftig waren, sind aufzuheben.
- Die Beweisumkehr: Fall- und IntegrationsmanagerInnen müssen beweisen, dass in konkreten Fällen die Betroffenen sich, nur durch eine Sanktion, bessern.
- Die Dauer: Die starre Regelung der Kürzung für drei Monate entfällt. Wer sich wieder Mitwirkungsbereit zeigt bzw. seine Pflichten nachholt, bekommt auch früher wieder die volle Leistung.
Vollständiges Urteil [2 down]
Vorerst gar keine Sanktionen
Verkündet am 07. November 2019
Auch nicht für unter 25jährige. Das ließ Herr Scheele (Chef der BA) verlauten. [3 down]
Na hoffentlich hat er das auch den FallmanagerInnen erzählt?
Eine Sondervorstellung vom Feinsten
Ein ehemaliger Fallmanager [4 down] , der ebenfalls einen kleinen Stand platziert hatte und eine junge Dame machten deutlich, was das Urteil tatsächlich bedeutet, mit einer
Ohrfeigenperformance
Für jedes % das noch gekürzt werden darf Eine
124,80 Euro weniger von 424,- sind kein Pappenstiel.
Das Schlimmste an den Kürzungen ist,
- dass Viele ohne rechtliche Grundlage (rechtswidrig) ver(hängt) werden.
- Nur Viele - zu Viele - von den Betroffenenkönnen das gar nicht erst erkennen,
- wissen nicht wie sie dagegen vorgehen können oder
- haben einfach nicht die Kraft oder, es geht noch schlimmer,
- schämen sich.
Während die VerhängerInnen
00,00 Gewissensbisse durchsickern lassen. Damit soll nicht behauptet werden, sie hätten keine. Doch sie stellen sich insofern als Marionetten des Systems zur Verfügung.
Mit solidarischen Grüßen
Eure Jane
Weiterführende Links
Webseite des ehemaligen Fallmanagers der in der Ohrfeigenperformance das Grundgesetz vertreten hat
Vollständiges Urteil bundesverfassungsgericht.de/Entscheidungen/2019