Liebe Leser*innen
handelt es sich weder um eure Arbeitgeber, Vorgesetzte und schon gar nicht um eure Richter.
In den Jobcentern wird von Kundschaft gesprochen. Anders als bei Dienstleistungsunternehmen ist dort jedoch der Kunde kein König, sondern wird als Bettler verstanden.
Wer auf seine Rechte hinweist und diese einfordert, sollte darauf vorbereitet sein eventuell sogar gemobbt zu werden.
Zu betonen sei, dass nicht alle Mitarbeiter des Jobcenters über einen Kamm geschoren werden können.
In manchen Fällen liegt es vielleicht auch an Unwissenheit? Was dennoch zur Folge hat, als Leistungsbezieher nachteilig behandelt zu werden.
Die Frage bleibt: Warum sind die Jobcenter-Manager so schlecht aufgeklärt?
Mag sein, manche sind furchtbar nett, auf die Illusion, des Aufbaus einer eher freundschaftlichen Verbindung, kann verzichtet werden.
Sollte es zu einem vermeintlichen Pflichtverstoß kommen, zögern die wenigsten Mitarbeiter, diesen schnellstens, in Form von Leistungskürzung (Sanktionen) zu ahnden.
Unvollständiger Antrag Annahme abgelehnt
*Der Artikel ist überholt (Vollständige Streichung von Leistung gibt es seit Nov. 2019 nicht mehr)
Das Dresdner Urteil gilt aber immer noch[1]
Falsch:
Richtig
Frau XX, Mutter einer 12-jährigen Tochter, ist seit knapp einem Jahr mit Herrn XY, aus ihrer 50 km entfernten Heimatstadt liiert. Herr XY bezieht eine kleine Erwerbsminderungsrente.
Allein wegen des Wunsches umzuziehen, wird das Jobcenter keinen Anlass für einen Umzug sehen. Deshalb wird beschlossen, den Umzug allein und ohne Genehmigung zu stemmen.
Frau XX kündigt ihre Wohnung unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist und schließt mit ihrem Freund einen Untermietvertrag für sich und ihre Tochter ab.
Am letzten Wochenende der Kündigungsfrist zieht sie mit ihrem Kind zu ihrem Freund.
Als Erstes meldet sie sich im Rathaus am neuen Wohnort an,
Durch den Umzug wechselt sie in ein anderes Bundesland (anderer Zuständigkeitsbereicht)
Frau XX legt ihren Antrag dem freundlichen Herrn am Empfang vor und erklärt die Sachlage.
Der Herr möchte ihren Antrag, aufgrund fehlender Unterlagen, nicht annehmen.
Das Spiel ist Frau XX bekannt. Sie versucht dem Herrn darzulegen, dass er verpflichtet ist,
Der Herr vom Empfang will jedoch nicht einlenken und verweist auf seine Bestimmungen.
Erst nachdem Frau XX
werden ihre Anliegen gehört, der Antrag nebst Anlagen entgegengenommen und vom Mietvertrag eine Kopie angefertigt.
hat Frau XX ausdrücklich vermerkt, dass
Noch bevor der Hilfebescheid bei Frau XX einging, erhielt sie eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch.
Der Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung stand an.
Mit solidarischen Grüßen
Eure Jane
dass ihr vorbeigeschaut habt :-)
© Jane Winkler > 1a sozial <> Oktober 2018 | Letzte Aktualisierung: 3. Juni 2024 | Impressum - Datenschutzerklärung